Ausgebucht: Einladung Webinar "Rechtzeitig Vorsorge treffen durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung" am 21.04.2021

19:00
Abmeldeschluss: 14.04.2021

Wirtschaftsjunioren Wetterau e. V. luden zum Webinar

Rechtzeitig Vorsorge treffen

Die Wirtschaftsjunioren Wetterau arrangieren sich mit der derzeitigen schwierigen Lage und bieten ihre Veranstaltungen digital an. Dies kommt gut an, wie die zweite Online-Veranstaltung zum Thema „Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung“ zeigt. Das Thema war gut gewählt, denn die Veranstaltung war ausgebucht.

Warum Vorsorge so wichtig ist, erklärte Marion Grumbrecht vom Betreuungsverein im Diakonischen Werk Wetterau e. V. Ende April. „Ein Unfall, eine Krankheit oder eine Behinderung kann jeden treffen und jeder kann für eine gewisse Zeit nicht ansprechbar sein. Wer handelt und entscheidet dann, wenn man wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann?“ fragte sie die interessierten Zuhörer. Aus diesem Grund beträfe dieses Thema nicht nur ältere Menschen, sondern jeden volljährigen Bürger. Leider ist es aber so, dass wir schönen Anlässen, wie Feierlichkeiten, Urlaube oder größeren Anschaffungen gerne unsere vollste Aufmerksamkeit widmen – unliebsame Themen, aber vor uns herschieben oder uns gar nicht erst mit ihnen befassen. Wir denken, es trifft uns nicht, und wenn doch, dann regeln es automatisch unsere Angehörigen. Hierzu klärt die Referentin auf: „In Deutschland gibt es kein Angehörigenvertretungsrecht“, betonte sie. Aus diesem Grund riet die Expertin, sich rechtzeitig und umfassend mit dem Thema zu beschäftigen und Entscheidungen zu treffen, die der persönlichen Situation entsprechen.

„Bei Vorsorgevollmachten bleibt das Amtsgericht außen vor“, unterstrich sie. Dies bedeute aber nicht, dass man aus Angst irgendwem eine solche ausstellen sollte. Eine Vorsorgevollmacht sollte man nur einer Person ausstellen, der man uneingeschränkt vertraut. Eingesetzt werden könnten alle Personen, die volljährig und geschäftsfähig sein. „Mit der Vollmacht üben wir unser Selbstbestimmungsrecht aus.“

Mit einer Patientenverfügung lege man bereits in gesunden Tagen fest, welche medizinischen Maßnahmen und Eingriffe durchgeführt werden, wenn man im Fall der Fälle nicht mehr in der Lage ist, darüber selbst zu entscheiden. Als Beispiel nannte die Referentin lebenserhaltende Maßnahmen, künstliche Beatmung, Organspende oder wo er, der Unterzeichner, sterben will.

Ansonsten bestimme ein Vertreter. Damit räumte Frau Grumbrecht mit dem weitverbreitenden Irrtum auf, dass Ehepartner, Kinder oder andere nahe Angehörige ohne Weiteres in Gesundheitsfragen Entscheidungen für den Betroffenen fällen dürften.

Die Teilnehmer erhielten wichtige Informationen und Hinweise, was beim Ausfüllen der Unterlagen zu beachten ist. So sei zum Beispiel wichtig, dass alle Dokumente vom Vollmachtgeber mit Datum und Unterschrift, idealerweise auf jeder Seite, zu versehen sind und im Falle des Einsatzes im Original vorgezeigt werden.

Die Junioren und ihre Gäste zeigten sich im Anschluss an die Veranstaltung gut informiert, waren aber Frau Grumbrecht dankbar, dass sie sich bereiterklärte, gerne für spätere Fragen zur Verfügung zu stehen.

Informationen zum Thema erhalten Sie direkt bei Frau Grumbrecht vom Betreuungsverein im Diakonischen Werk e. V. unter der Ruf-Nr. 06043 9640-223.

 

Weitere Informationen:
contract-408216_1920.jpg
Kontakt:
Petra Mönnich

©2007-2024
www.VereinOnline.org